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15.10.2026

Asylrecht aussetzen: Ein Bruch mit den EU-Grundrechten

Anlässlich des Europäischen Rats am 15. und 16. Oktober 2026 appelliert United4Rescue gemeinsam mit 37 weiteren Organisationen eindringlich an die Bundesregierung, für das Grundrecht auf Asyl einzustehen.

Beim Treffen des Europäischen Rats heute und morgen stehen erstmals Vorschläge zur Diskussion, das Asylrecht in bestimmten Situationen auszusetzen – etwa bei einer sehr hohen Zahl von Ankünften aufgrund einer vermuteten Instrumentalisierung von Migration durch Drittstaaten.

Das bedeutet: Menschen könnten an Europas Grenzen zurückgewiesen werden, bevor sie überhaupt sagen dürfen, warum sie Schutz brauchen. Ob ihnen Verfolgung, Krieg oder Folter droht, würde nicht geprüft werden. Schon jetzt erleben viele Schutzsuchende an Europas Grenzen Gewalt. Das Recht, Asyl zu suchen, wird durch sogenannte Pushbacks verweigert. Die EU könnte kurz davor stehen, diese Menschenrechtsverletzung entgegen der Grundrechte zu legalisieren.

Die Ereignisse von Ceuta werden herangezogen, um diese Vorschläge zu rechtfertigen. Die Ankunft zehntausender Menschen innerhalb kürzester Zeit stellte die örtlichen Behörden und die vorhandenen Aufnahme- und Versorgungskapazitäten ohne Frage vor große Herausforderungen. Zugleich war die Situation für die Menschen selbst hochriskant: Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen starben mehr als 140 Menschen bei dem Versuch, Ceuta zu erreichen. Diese außergewöhnliche Situation und das entstandene Leid müssen ernst genommen werden. Die Antwort darauf sollte in gegenseitiger Unterstützung und Solidarität der Mitgliedstaaten liegen – und darin, gemeinsam Lösungen zu finden, die den Schutz von Menschen gewährleisten und zugleich die Handlungsfähigkeit der EU stärken. Eine Aussetzung des Asylrechts würde dagegen nicht nur konkret verfolgte Menschen gefährden, sondern auch die Glaubwürdigkeit der EU schwächen.

Das Asylrecht ist ein integraler Bestandteil der europäischen Grundrechte. Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert das Recht auf Asyl. Artikel 19 schützt vor Kollektivausweisungen sowie vor Abschiebungen, wenn Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Wer das Asylrecht aussetzt, stellt damit einen zentralen Bestandteil des europäischen Grundrechtsschutzes und des Selbstverständnisses der Europäischen Union als Raum der Menschenrechte, Freiheit, Gleichheit und Solidarität in Frage.

Eine von der EU genehmigte Aussetzung des Asylrechts wäre ein folgenschwerer Bruch mit den europäischen Grundrechten. Diese Rechte sind Errungenschaften. Sie müssen gerade in herausfordernden Situationen gewahrt und verteidigt werden. Wer heute das Recht für bestimmte Situationen aussetzen lässt, stärkt diejenigen, die seine Abschaffung fordern, und verschiebt die Grenze dessen, was politisch und rechtlich möglich erscheint – ein gefährlicher Präzedenzfall für Grundrechte in der Europäischen Union.

Gemeinsam appellieren die unterzeichnenden Organisationen daher an die Bundesregierung: Stehen Sie auf europäischer Ebene klar für die europäischen Grundrechte und damit auch für das Recht auf Asyl ein!

Für Rückfragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung:
Sasha Ockenden, , 0151 501 26 724

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United4Rescue – Gemeinsam Retten e.V.
IBAN: DE93 1006 1006 1111 1111 93
BIC: GENODED1KDB
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